Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafverfahren steht Ihnen die Kanzlei Böhling aus Hann. Münden schnell und sachkundig mit Rat und Tat zur Seite.

Läuft ein Steuerstrafverfahren gegen Sie oder steht plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür, gibt es
7 zwingende Grundregeln :

 

  1. Sofort - egal zu welcher Uhrzeit - Kontakt mit Rechtsanwalt Böhling aufnehmen
    (die Steuerfahndung erscheint in der Regel früh morgens).
  2. Sollten Sie nach Ihrem Namen gefragt werden, dürfen Sie diesen nennen.
  3. Keine Unterlagen freiwillig herausgeben; der Fahnder darf gerne beschlagnahmen.
  4. Mund halten.
  5. Nichts sagen.
  6. Nicht sprechen.
  7. Jede, aber auch wirklich jede Äußerung von Ihnen kann nachteilig sein !!!
    Der Fahnder beobachtet auch genau Ihre Reaktion.

Wenn Sie diese Grundregeln beachten, ist für die weitergehende Interessenvertretung schon viel getan.

Bedenken Sie bitte:

Der Steuerfahnder, möge er auch nett und freundlich sein, ist nicht Ihr Freund. Im Gegenteil!