Sie verlieren Geld, wenn Ihre Kunden nicht in angemessener Zeit zahlen, denn

- die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen
- Sie müssen Ihrer Bank ggf. Zinsen für eine Kontoüberziehung zahlen oder aber Ihnen gehen Zinseinkünfte verloren
- Sie verlieren flüssige Mittel für Investitionen
- die Liquiditätsverringerung führt dazu, dass Sie selbst nicht mehr kostenminimierend innerhalb einer Skonto-Frist zahlen können.

Die Überwachung der Zahlungen ist ein zeitraubendes Geschäft. Insbesondere dann, wenn Sie auf die Ausreden der Kunden reagieren müssen. Wenn Ihre letzte Mahnung (war es vielleicht doch eine zuviel?) nicht zum Erfolg führte, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Auch betriebswirtschaftlich ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, denn Ihren Zeitaufwand für das Mahnwesen bekommen Sie nicht vergütet. Wird jedoch die Kanzlei von Ihnen beauftragt, haben Sie mehr Zeit; der Anwalt erhält sein Honorar i.d.R. vom säumigen Zahler.

Unsere Leistungen
Wir übernehmen Ihr Mahnwesen. Wir verfolgen Forderungen konsequent und nehmen Einsicht in die zugängigen Register. Wir leiten, wenn eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist, das Mahnverfahren/Klageverfahren ein und erwirken einen Vollstreckungstitel. Wir führen für Sie konsequent die möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch und überwachen diese.

Ihr Vorteil
Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft; um Ihre Forderungen kümmern wir uns - Alles aus einer Hand!

Das Prozedere
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir folgende Unterlagen (gerne per Telefax): Ihre Rechnung, Ihre Mahnung(en), den Ihnen erteilten Auftrag (sofern schriftlich vorliegend), ggf. eine Auftragsbestätigung. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht nötig.