Qualifizierte anwaltliche Leistung erfordert Spezialisierung.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat sich die Kanzlei entschieden, sich auf die Interessenwahrnehmung in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zu beschränken.

Um im steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bereich kompetent beraten zu können, versteht es sich von selbst, dass wir auch gesellschaftsrechtliche Vorgänge beurteilen können. Auch soweit Vermietungseinkünfte betroffen sind, werden wir selbstverständlich rechtsübergreifend auch mietrechtliche Probleme für Sie lösen.

Die steuerliche Tätigkeit bringt es im Rahmen der betrieblichen Beratung sodann mit sich, dass wir für Sie auch offene Forderungen einziehen (Inkasso). Das führt zur Verbesserung Ihrer Vermögenssituation und zu einem besseren Rating bei Banken.

Trucker haben, da Sie unterwegs sind, meistens nicht die Möglichkeit einen Anwalt am Wohnort zu beauftragen. Deshalb:
Seit November 2009 biete ich für Trucker eine Trucker-Rechtsberatung im
24 Autohof Lutterberg (unmittelbar an der BAB 7 Abfahrt Lutterberg/Ausfahrt 76) im Bereich Arbeitsrecht und Verkehrsrecht an.